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Parkordnung

Parkordnung

Walibi Holland

Herzlich willkommen bei Walibi!

Wir bemühen uns, Ihnen als Besucher einen unvergesslichen Tag zu bereiten. Damit Ihr Besuch und der unserer anderen Besucher möglichst angenehm verläuft, haben wir diese Regeln und Richtlinien aufgestellt. Diese Parkordnung gilt, sobald Sie das Gelände von Walibi betreten. Dazu gehört zum Beispiel der Vergnügungspark, aber auch Walibi Village, das Veranstaltungsgelände, die Parkplätze und der Solarparkplatz. Zur besseren Lesbarkeit sprechen wir im Folgenden allgemein über den „Park“.

Mit dem Betreten des Parks stimmen Sie als Besucher dieser Parkordnung zu.

Zugang

  • Der Zutritt zum Park ist nur mit einem gültigen Ticket innerhalb der für das Ticket geltenden Öffnungstage oder -zeiten gestattet.
  • Es ist allen Besuchern untersagt, sich außerhalb der Öffnungszeiten im Park aufzuhalten.
  • Walibi behält sich das Recht vor, Öffnungstage, -zeiten oder -bedingungen während der Saison zu ändern. Dies begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf www.walibi.nl.
  • Walibi behält sich im Hinblick auf die Sicherheit unserer Besucher vor, die Türen bei hohem Besucherandrang zu schließen. Dies gilt auch für Abonnementinhaber. Ist der Besucher bereits im Besitz eines gültigen Tickets, dann kann dieses Ticket auf ein anderes, beliebiges Datum in demselben Saisonjahr ausgestellt werden. Walibi übernimmt keine Haftung für entstandene Fahrtkosten.
  • Im Falle einer Störung der öffentlichen Ordnung bzw. einer unsicheren Lage ist Walibi berechtigt, den Park umgehend zu schließen und den Besuchern den Zugang zum Park zu verweigern. Im Falle der Schließung des Park besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung oder Schadenersatz.
  • Beim Betreten des Parks oder im Park selbst kann ein (Sicherheits-)Mitarbeiter die Taschen der Besucher auf verbotenen oder unerwünschten Besitz oder auf das Vorhandensein von unrechtmäßig angeeigneten Gegenständen kontrollieren. Darüber hinaus stimmen Sie bei Betreten des Parks einer eventuellen Durchsuchung (oberflächliche Sicherheitsüberprüfung) zu. Diese Überprüfung wurde zum allgemeinen Schutz aller Besucher und Mitarbeiter eingeführt. Unerwünschter oder verbotener Besitz oder unrechtmäßig angeeignete Gegenstände werden einbehalten und der Polizei übergeben.

Allgemein

  • Walibi weist Sie darauf hin, dass der Park zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Sicherheit und unseres Eigentums videoüberwacht wird.
  • Sie müssen den Anweisungen unseres Personal zu Ihrer und unserer Sicherheit Folge leisten.
  • Haustiere sind nicht gestattet, mit Ausnahme von Blinden- und Behindertenhunden. Diese Assistenzhunde müssen deutlich erkennbar sein.
  • Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Walibi ist der Verkauf oder die Verteilung von Waren, Flyern, das Ankleben von Plakaten oder sonstige Werbung im Park nicht gestattet.
  • Bei Diebstahl wird jederzeit die Polizei eingeschaltet.
  • Die Bedingungen für die WLAN-Nutzung im Park finden Sie in den WLAN-Bedingungen, die Sie im Besucherservice einsehen können.

Angemessenes Verhalten

  • Jeder Besucher muss sich im Park angemessen verhalten und die allgemeinen Anstandsregeln einhalten.
  • Es ist nicht gestattet, Bereiche außerhalb der bezeichneten Laufwege, Pfade und Picknickplätze zu betreten.
  • Gemeinsam sorgen wir für ein sauberes Umfeld. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern (getrennt) zu entsorgen.
  • Es ist nicht gestattet, in den Teichen, dem See und den Wassergräben im Park zu schwimmen oder zu baden.
  • Es ist nicht gestattet, den Park mit Fahrrädern, Skates, einem eScooter oder anderen Fahrzeugen zu betreten. Davon ausgenommen sind Rollstühle und Kinderwagen.
  • Die Verwendung von Radios, Soundblastern oder anderen störenden Musikgeräten ist nicht gestattet.
  • Es ist nicht gestattet, Aufkleber auf Eigentum von Walibi oder von Dritten aufzubringen.
  • An Personen unter 18 Jahren wird kein Alkohol ausgeschenkt. Auch der Konsum von (eventuell selbst mitgebrachten) alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Sie müssen nach Aufforderung eines Mitarbeiters Ihren Ausweis vorzeigen, damit der Mitarbeiter Ihr Alter feststellen kann.
  • Personen, die unter Einfluss von Alkohol, bewusstseinsverändernden Mitteln oder Betäubungsmitteln stehen bzw. im Besitz von bewusstseinsverändernden oder Betäubungsmitteln sind, wird der Zutritt zum Park verweigert oder werden des Parks verwiesen.
  • Physische oder verbale Gewalt bzw. ein anderweitig unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern oder Mitarbeitern von Walibi wird nicht toleriert. Besucher, die sich in einer solchen Weise verhalten, werden unverzüglich des Parks verwiesen. In diesem Fall kann die Polizei eingeschaltet werden.
  • Das Tragen oder der Einsatz von Waffen, Feuerwerk oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Walibi behält sich das Recht vor, den Besitzer derartiger Gegenstände des Parks zu verweisen, eventuell mit Unterstützung der Polizei.
  • Das Rauchen ist in unseren Wartereihen, Attraktionen, gastronomischen Einrichtungen und anderen als rauchfrei gekennzeichneten Bereichen nicht gestattet. Die gilt auch für E-Zigaretten.

Attraktionen und Shows

  • Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Taschen oder losen Gegenständen in einigen Attraktionen nicht erlaubt. Walibi haftet nicht für Schäden oder Verlust von hinterlassenen Gegenständen oder für Gegenstände, die unseren Mitarbeitern übergeben wurden. Bei Attraktionen, bei denen die Mitnahme von Taschen oder losen Gegenständen erlaubt ist, geschieht dies auf eigene Gefahr.
  • Sicherheit ist unsere Priorität. Alle Besucher müssen die in und rund um die Attraktion geltenden Regeln einhalten. Diese finden Sie am Eingang zur Attraktion und werden eventuell von den Mitarbeitern ausgehändigt. Wer mutwillig Anweisungen oder Nutzungsvorschriften ignoriert, dem kann vom Mitarbeiter der Zugang zur Attraktion verwehrt werden.
  • Bei bestimmten Attraktionen gelten Kriterien wie Größe, Statur oder Gesundheitszustand. Diese Grenzen gelten vor dem Hintergrund der Sicherheit der Besucher. Kann ein Besucher aufgrund der geltenden Kriterien eine Attraktion nicht nutzen, gilt keine Geld-zurück-Regelung.
  • Aus Sicherheitsgründen oder bei technischen Störungen können Attraktionen und Shows während Ihres Besuchs geschlossen sein. Die Mitarbeiter von Walibi tun ihr Bestes, um die Attraktion oder Show schnellstmöglich wieder zu öffnen. Dafür gilt keine Geld-zurück-Regelung.
  • Im Falle von außergewöhnlichen Wetterbedingungen (u.a. starker Wind, heftige Regenschauer, Hagel und Gewitter) ist Walibi gemäß den für die Attraktionen und Shows geltenden Sicherheitsverfahren verpflichtet, diese vorübergehend zu schließen. Dafür gilt keine Geld-zurück-Regelung.
  • Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Besucher, die sich in den Wartereihen vordrängeln, können des Parks verwiesen werden. In einem solchen Fall besteht kein Erstattungsanspruch.

Kleidung

  • Auch bei hohen Temperaturen müssen zumindest ein Hemd, kurze Hosen und Schuhe getragen werden.
  • Der Zugang zum Park kann verweigert werden, sofern Sie unangemessene Kleidung tragen, die der familiären Atmosphäre von Walibi schadet. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises oder auf eine anderweitige Erstattung.
  • Der Zugang zu bestimmten Attraktionen kann verweigert werden, wenn Ihre Kleidung ein Sicherheitsrisiko darstellen kann.
  • Personen, die den Park verkleidet oder in (Sport-)Vereinskleidung betreten möchten, kann der Zugang zum Park verwehrt werden oder diese können des Parks verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises oder auf eine anderweitige Erstattung.

Fotografieren und Filmen

  • Walibi lädt alle Besucher ein, Foto-, Video- und Tonaufnahmen vom Park in den sozialen Medien zu teilen.
  • Es ist nicht gestattet, in den Haunted Houses zu fotografieren, zu filmen (mit und ohne Blitz) oder Tonaufnahmen zu machen. Die Veröffentlichung von derartigem Material ist selbstverständlich auch nicht gestattet.
  • Nicht für die Öffentlichkeit zugängliche Räume dürfen weder fotografiert noch gefilmt werden noch dürfen darin Tonaufnahmen gemacht werden. Die Veröffentlichung von derartigem Material ist selbstverständlich auch nicht gestattet.
  • Es ist nicht gestattet, in den Attraktionen selbst zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen zu machen.
  • Es ist möglich, dass Sie als Besucher fotografiert oder gefilmt werden. Walibi behält sich das Recht vor, dieses Material in Publikationen und zu Werbezwecken zu verwenden.

Parken

  • Mit der Einfahrt auf die Parkplätze von Walibi, wozu auch der Solarparkplatz gehört, stimmen Sie der Anwendbarkeit der Parkvorschriften zu.
  • Walibi stellt auf dem Parkgelände einen beliebigen Parkplatz zur Verfügung. Sie können selbst entscheiden, auf welchem Platz Sie ihr Fahrzeug abstellen und behalten die Kontrolle über Ihr Fahrzeug.
  • Walibi stellt gegen Bezahlung nur Parkraum zur Verfügung. Die Bewachung oder Aufbewahrung Ihres Fahrzeugs gehört nicht zu den Verpflichtungen von Walibi.
  • Im Interesse der Ordnung und der Sicherheit aller ist den Anweisungen der Walibi-Mitarbeiter auf dem Parkplatz Folge zu leisten. 
  • Auf dem Parkplatzgelände ist Schritttempo einzuhalten. 
  • Auf dem Parkplatz gibt es eine begrenzte Anzahl von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Diese können gegen Entgelt und im verfügbaren Umfang verwendet werden, jedoch nur auf eigene Kosten und Gefahr. Nur Elektrofahrzeuge, die die Ladestation nutzen, dürfen auf diesen Stellplätzen parken.
  • Das niederländische Straßenverkehrsgesetz von 1994 findet auf den Parkplatz Anwendung. 
  • Die Parkplätze von Walibi sind nicht für die Öffentlichkeit gesperrt.
  • Das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf dem Parkgelände von Walibi erfolgt auf eigene Gefahr. Walibi haftet nicht für Schäden an Ihrem Fahrzeug aufgrund der Nutzung des Parkgeländes, zum Beispiel im Falle von Einbruch oder Diebstahl. Dies gilt auch, sofern der Schaden durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht wurde.

Verweigerung des Zugangs zum Park & Hausverbot

  • Walibi behält sich jederzeit das Recht vor, einem Besucher den Zugang zum Park zu verweigern, des Parks zu verweisen oder ein befristetes oder unbefristetes Zutrittsverbot zum Park auszusprechen, wenn er gegen dieses Parkordnung verstößt oder Walibi dies aus einem Grund für erforderlich erachtet. Walibi kann in jedem Fall (nicht abschließend) bei Zerstörung, Diebstahl, aggressivem Verhalten, Fehlverhalten, sexueller Gewalt, Brandstiftung oder illegalem Betreten des Parks ein Zutrittsverbot zum Park verhängen.
  • Verschafft sich ein Besucher trotz der Verweigerung des Zugangs, der Entfernung aus dem Park oder des Zutrittsverbots Zugang zum Park, wird bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet.
  • In Walibi gilt keine Geld-zurück-Regelung, sofern ein Zugangsticket oder Abonnement (teilweise) aufgrund der Verweigerung des Zugangs, der Entfernung aus dem Park oder des Zutrittsverbots nicht in Anspruch genommen werden kann.

Haftung

Die Haftung von Walibi (unabhängig der Grundlage der Haftung) ist auf die Leistung des Versicherers in dem entsprechenden Fall begrenzt, es sei denn, die Haftung von Walibi ist in dieser Parkordnung, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Walibi oder in einem anderen Reglement abweichend geregelt.

Sonstiges

  • An den Kassen im Park werden keine 200 €- oder 500 €-Scheine akzeptiert. An verschiedenen Standorten im Park ist nur Kartenzahlung und keine Barzahlung in jeglicher Form möglich. Ist dies der Fall, wird dies am jeweiligen Standort angegeben.
  • Zusagen von Mitarbeitern von Walibi sind nur bindend, sofern diese dem Besucher schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt wurden.
  • Walibi darf die Parkordnung einseitig ändern. Die geänderte Parkordnung tritt 30 Kalendertage nach dem Tag, an dem Walibi dem Besucher diese geänderte Version übersandt hat, in Kraft, es sei denn, der Besucher hat deren Anwendung schriftlich und unter Angabe von Gründen widersprochen.
  • Ist in dieser Parkordnung festgelegt, dass der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung hat oder dass keine Geld-zurück-Regelung gilt, dann bedeutet dies, dass Sie keinen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten oder anteiligen, an Walibi für den Zugang zum Park oder für die Erbringung einer Dienstleistung oder Lieferung eines Produkts gezahlten Betrags haben. Dies gilt unbeschadet der übrigen Rechte von Walibi, unter anderem des Rechts auf Erfüllung und auf Schadenersatz.
  • Diese Parkordnung unterliegt niederländischem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
  • In allen Fällen, die in dieser Parkordnung nicht geregelt sind, trifft die Geschäftsführung von Walibi Holland eine Entscheidung.

 

Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in niederländischer und deutscher Sprache oder bei Auslegungsschwierigkeiten ist die niederländische Fassung maßgebend.